Der Sachverständige ist in seiner Person unabhängig und integer. Er besitzt auf einem
Fachgebiet besondere Sachkunde und Erfahrung. Daher kann er auf Fragestellungen,
die sein Fachgebiet betreffen, allgemein gültige und verbindliche Aussagen treffen.
Er besitzt die Fähigkeit, diese Aussagen und Erkenntnisse unkundigen Personen
in Wort und Schrift eindeutig und nachvollziehbar darzustellen.
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