Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische,
gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen,
die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen
und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und
Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen
Anforderungen gerecht wird.
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