Der Sachverständige wird bundesweit von Gerichten beauftragt, um bei Rechtsstreitigkeiten den
Beweisbeschluss umzusetzen und damit dem Gericht zur Urteilsfindung zu verhelfen. Der
Sachverständige ist regional und überregional an Amts-, Landes-, und Oberlandesgerichten tätig.
In laufenden Verfahren kann der Sachverständige zudem privatrechtlich als beratender Gutachter mitwirken.
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