Durch Erstellung eines Privatgutachtens können Streitfälle frühzeitig beurteilt werden. Im engen
Dialog mit Rechtsbeiständen kann ich bei einer Empfehlung zum Sinn und Nutzen einer
gerichtlichen Auseinandersetzung mitwirken.
„Auftraggeber ist meist eine Partei. Der Gutachter gibt durch seine Tätigkeit eine Entscheidungshilfe,
ob es überhaupt zweckmäßig ist, einen Rechtsstreit zu beginnen. Mit seiner Unterstützung werden im
Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung Verantwortlichkeiten geklärt und z. B. unnütze
gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem falschen Beklagten vermieden oder eine außergerichtliche
Einigung vorbereitet. Der Nutzen für den Auftraggeber ist allerdings begrenzt: Kommt es doch zu einer
gerichtliche Auseinandersetzung dient das Privatgutachten nicht als Beweismittel im Sinne der
Zivilprozessordnung (ZPO). Es wird in der Regel ein weiterer Sachverständiger durch das Gericht
beauftragt. Die Kosten des Privatgutachtens werden auch im Falle des Obsiegens nur unter sehr
engen Voraussetzungen erstattet.“
(Quelle: Auszug aus der Kurzfassung zu einem Vortrag von J. Weithaas anlässlich der 30. Aachener
Bausachverständigentage 2004)
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